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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Gast und der MT Süd Betriebs GmbH (nachfolgend Betreiberfirma) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erkennt der Gast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Betreiberfirma.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages/Buchung

Mit Bezahlung der Onlinebuchung kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Betreiberfirma für den gebuchten Zeitraum, Stellplatz/Mietunterkunft und für die gemeldete Personenzahl zustande. Eine schriftliche Buchungsbestätigung folgt unmittelbar nach erfolgreicher Bezahlung der Onlinebuchung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz/Mietobjekt besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.1 Preise

Die vom Gast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der jährlich aktualisierten Preisliste. Es ist Sache des Gastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

2. Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Betreiberfirma maßgebend. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, entsteht der Betreiberfirma, gemäß § 656 h Abs. 1 BGB, eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung:

– bis 2 Monate vor Anreise: Stornogebühr von 25,00 €

– 2 Monate bis 3 Tage vor Anreise: Stornogebühr von 80% der Buchungssumme

– 2. Tag bis Anreisebeginn bei Nichtanreise oder Stornierung: Stornogebühr von 100% der Buchungssumme

– Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

2.1 Nichterscheinen/Verspätete An-/Abreise

Im Falle einer Anreise nach 20:00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 16:00 Uhr vergeben. Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Stellplätze/Mietobjekte die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Bei einer Abreise nach 10:00 Uhr werden Kosten für eine weitere Nacht berechnet.

2.2 Reiserücktrittsabsicherung

Die Betreiberfirma empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich auf der Reservierungsanmeldung aufgeführten Personen aus folgenden Gründen nicht mitreisen können oder vorzeitig abreisen müssen:

– Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest) – Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)

3. An- und Abreise

Dem Gast steht der Stellplatz/Mietobjekt ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.

4. Platzordnung

Der Gast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Platzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Die Betreiberfirma ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält die Betreiberfirma ihren Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

5. Besucher

Der Gast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr).

6. Mängel

Sofern der zugewiesene Stellplatz/Mietobjekt einen Mangel aufweist, hat der Gast der Betreiberfirma den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mängelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.

7. Sonstiges

7.1 Öffnungszeiten

Die Betreiberfirma informiert Sie, dass es in der Nebensaison für die Rezeption usw. eingeschränkte Öffnungszeiten geben kann und zeitweise nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet sind.

7.2 Mediadaten

In regelmäßigen Abständen führt die Betreiberfirma auf dem Campingplatz Bild- und Videoaufnahmen durch, die sie auch zu Werbezwecken einsetzen.

8. Haftung

Die Betreiberfirma haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Betreiberfirma nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet die Betreiberfirma nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

9. Irrtümer

Die Betreiberfirma behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

10. Aufrechnung

Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Gerichtsstand

Der Gast kann die Betreiberfirma nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Betreiberfirma ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Betreiberfirma maßgebend.

(Stand: Juni/2024)

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